Passwortheld

Für Psychotherapie-Praxen

Passwort-Manager für Psychotherapie: Zugänge für Praxis und Jobsharing

Videodienst, KV-Portal und Praxissoftware führen in der Psychotherapie direkt zu Sitzungsnotizen und Diagnosen. Die Praxisangestellte bekommt den Zweitzugang, die Therapeutin behält ihr eigenes Konto, und im Jobsharing hat jede ihre eigene Sammlung.

Stand: 14.10.2026 · Marcel Schönfelder, Schönfelder EDV

Die Zugänge einer psychotherapeutischen Praxis

Eine psychotherapeutische Praxis hat wenig Technik. Wer sich aber an der Praxissoftware anmeldet, liest Sitzungsnotizen, Diagnosen und Berichte an Gutachter. Arbeitet eine Praxisangestellte für Telefonzeiten und Abrechnung mit, oder teilen sich zwei Therapeutinnen einen Sitz, stellt sich bei jedem Zugang die Frage, wer ihn wirklich braucht.

  • Praxissoftware: Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung, mit eigenem Benutzer für jede Therapeutin und, falls vorhanden, einem eingeschränkten Benutzer für die Praxisangestellte.
  • Videodienst: das Konto der Therapeutin beim zertifizierten Anbieter, dazu ein Zweitzugang für die Organisation.
  • Kassenärztliche Vereinigung: das Mitgliederportal für Abrechnung, Honorarbescheide und Mitteilungen.
  • Telematikinfrastruktur: Praxisausweis (SMC-B) über die KV, Konnektor oder TI-Gateway, KIM-Postfach, dazu der elektronische Heilberufsausweis jeder Therapeutin.
  • Praxisbetrieb: E-Mail-Postfach der Praxis, Anrufbeantworter mit Fernabfrage, Website, Verrechnungsstelle für Privatpatienten, falls genutzt.

Schweigepflicht nach Strafrecht und Berufsordnung

§ 203 StGB nennt in Abs. 1 Nr. 1 die Angehörigen der Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung und in Nr. 2 die Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung. Konkreter für den Praxisalltag ist die Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer, zuletzt geändert am 15.11.2025:

  • § 8 Abs. 5: Gehilfen, Personen in Ausbildung und alle sonstigen mitwirkenden Personen sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten, und das ist schriftlich festzuhalten.
  • § 10: Erhobene Daten und persönliche Aufzeichnungen sind sicher zu verwahren und vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen. Das gilt ausdrücklich auch für elektronisch gespeicherte Daten, nach den jeweils aktuellen Sicherheitsstandards.
  • § 24: Die Praxisinhaberin sorgt rechtzeitig dafür, dass die Regeln aus § 10 auch beim Ende ihrer Tätigkeit eingehalten werden, ausdrücklich auch für den Todesfall.

Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landespsychotherapeutenkammer, die Muster-Berufsordnung ist die Vorlage dafür. Den Text finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer (PDF). Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.

Wir empfehlen, im Tresor nur Zugangsdaten abzulegen, keine Sitzungsnotizen und keine Patientennamen, auch nicht im Notizfeld eines Eintrags. Die Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Wir als Betreiber haben keinen Schlüssel und können nichts lesen. Uns bekannt sind Namen und E-Mail-Adressen der Nutzer sowie technische Protokolle. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gehört zum Angebot. Welche weiteren Vereinbarungen Ihre Berufsordnung verlangt, klären wir im Erstgespräch.

Videosprechstunde: persönliches Konto und Zweitzugang

Für die Videosprechstunde dürfen Praxen nur Videodienste nutzen, die nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag zertifiziert sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt dazu eine Liste. Die Anlage, aktuell in der Fassung vom 5. August 2026, regelt auch die Konten: Die Therapeutin muss sich für den Videodienst registrieren. Der Dienst darf einen Zweitzugang für das Praxispersonal anbieten, aber nur für organisatorische Zwecke rund um die Videosprechstunde. Eine Sitzung darf mit diesem Zugang nicht stattfinden.

Im Tresor liegt der Zweitzugang in der Sammlung, die die Praxisangestellte öffnet, damit sie Termine anlegen und Einladungen verschicken kann. Das Konto, mit dem die Therapeutin die Sitzung führt, liegt in ihrer eigenen Sammlung. Außer ihr kommt nur heran, wer im Tresor Eigentümerin oder Administratorin ist. Nutzt der Videodienst Bestätigungscodes aus einer Authenticator-App, kann der Schlüssel beim Eintrag liegen. Was dabei zu bedenken ist, erklärt der Ratgeber Bestätigungscodes im Team.

Videositzungen finden nicht immer in der Praxis statt. Die Muster-Berufsordnung erlaubt Psychotherapie über Kommunikationsmedien auch außerhalb der Praxisräume, solange dieser Anteil die Arbeit in der Praxis zeitlich nicht überwiegt. Wer abends vom Arbeitszimmer zu Hause aus arbeitet, hat auf dem Laptop dieselben Zugänge in der App oder in der Browser-Erweiterung, geschützt durch Master-Passwort und zweiten Faktor. Die Zwei-Faktor-Pflicht am Tresor gilt für alle Mitarbeiter. Eigentümer und Administratoren richten den zweiten Faktor selbst ein.

KV, Praxisausweis und IT-Sicherheitsrichtlinie

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V gilt ausdrücklich auch für die vertragspsychotherapeutische Praxis. Mit bis zu fünf Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind, setzt eine Praxis die Anlagen 1 und 5 um. Wie die Anforderungen zu Personalwechsel, Dokumentation der Berechtigungen und Administrationsdaten der TI im Einzelnen lauten, steht auf unserer Seite zum Passwort-Manager für Arztpraxen.

Den elektronischen Heilberufsausweis gibt bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer aus. Die KV Baden-Württemberg beschreibt ihn als personenbezogene Signatur- und Identifikationskarte, deren Teilen nicht vorgesehen ist. Seine PIN steht deshalb in keiner Sammlung.

Den Praxisausweis (SMC-B) bestellt die Praxis bei einem Kartenanbieter, die KV bestätigt dem Anbieter die Berechtigung. So beschreibt es die KV Baden-Württemberg, die auch rät, den PIN-Brief sicher aufzubewahren, weil die PIN am Installationstag gebraucht wird. PIN, PUK und einen Scan des PIN-Briefs legen Sie in eine Sammlung „TI“, die nur die Inhaberin und eine benannte Vertretung sehen. Dort stehen auch die Verwaltungszugänge von Konnektor oder TI-Gateway.

Jobsharing und Praxisangestellte

Zwei Psychotherapeutinnen können sich einen Sitz im Jobsharing teilen, als Anstellung oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft. Im gesperrten Planungsbereich ist die Anstellung nach Angaben der KV Baden-Württemberg (Stand 23.02.2026) nur mit Leistungsbeschränkung möglich und verlangt Fachgruppenidentität. Die Obergrenze der abrechenbaren Leistungen legt der Zulassungsausschuss je Quartal fest.

Für die Zugänge heißt das: Beide Therapeutinnen arbeiten in derselben Praxis, aber jede mit eigenem Benutzer in der Praxissoftware, eigenem Konto beim Videodienst und eigenem Heilberufsausweis. Gemeinsam nutzen sie nur, was es einmal für die Praxis gibt: Praxisausweis, E-Mail-Postfach der Praxis, Anrufbeantworter, Website.

SammlungTypische ZugängeWer hat Zugriff
PraxisorganisationZweitzugang des Videodienstes, Anrufbeantworter, E-Mail-Postfach der Praxis, WebsiteBeide Therapeutinnen, Praxisangestellte
AbrechnungMitgliederportal der KV, soweit es einen Zugang für Personal gibt, VerrechnungsstelleInhaberin, Praxisangestellte für ihre Aufgaben
TIPIN des Praxisausweises, Konnektor oder TI-Gateway, KIM-PostfachInhaberin, benannte Vertretung
Therapeutin Aeigenes Konto beim Videodienst, eigener Zugang zur FortbildungsplattformTherapeutin A, dazu wer im Tresor Eigentümerin oder Administratorin ist
Kein EintragPIN des HeilberufsausweisesNur die Karteninhaberin

Beispiel: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Jobsharing

Eine erfundene Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Die Inhaberin hat ihre Kollegin im Jobsharing angestellt, beide sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Eine Praxisangestellte arbeitet zehn Stunden in der Woche, übernimmt die Telefonzeiten und bereitet die Abrechnung vor. Mit zwei Jugendlichen, die unter der Woche in einem Internat wohnen, finden manche Sitzungen per Video statt.

Vor der Umstellung meldete sich die Praxisangestellte mit dem Videokonto der Inhaberin an, um Termine einzustellen. Die Kollegin im Jobsharing hatte kein eigenes Konto und führte ihre Videositzungen über dasselbe. Anlage 31b sieht dagegen vor, dass sich die Therapeutin registriert und das Personal einen Zweitzugang nutzt.

Heute hat jede Therapeutin ihr eigenes Videokonto in ihrer eigenen Sammlung, die Praxisangestellte arbeitet mit dem Zweitzugang aus „Praxisorganisation“. Die Kollegin ist als Vertretung für die Sammlung „TI“ eingetragen. Die Inhaberin ist Eigentümerin der Organisation im Tresor und kommt damit auch an die Sammlung der Kollegin. Fällt sie unerwartet aus, kommt die Kollegin über den Notfallzugang auch an „Abrechnung“. Das Onlinebanking liegt nicht im Tresor, für das Praxiskonto bräuchte sie eine eigene Vollmacht der Bank (siehe Onlinebanking für Mitarbeiter). Wie der Notfallzugang abläuft, legen wir bei der Einrichtung fest, der Ratgeber Notfallzugriff auf Firmenpasswörter zeigt die Grundlagen.

Wenn das Jobsharing endet oder die Angestellte geht

Endet ein Jobsharing, sperrt die Inhaberin das Konto der Kollegin im Tresor und deaktiviert ihren Benutzer in der Praxissoftware. Die Kollegin nimmt ihren Heilberufsausweis mit. Danach ändert die Inhaberin die Kennwörter der gemeinsamen Sammlungen, also Praxisorganisation und gegebenenfalls Abrechnung. War die Kollegin als Vertretung für „TI“ eingetragen, ändert die Inhaberin auch die PIN des Praxisausweises. Geht die Praxisangestellte, gilt dasselbe für den Zweitzugang des Videodienstes. Die vollständige Reihenfolge steht in der Checkliste für ausscheidende Mitarbeiter.

Kosten für die Praxis

Eine Einzelpraxis zahlt dasselbe wie eine Praxis mit Jobsharing und Angestellter: 16,99 € im Monat inkl. MwSt. für die Wartung, mit 12 Monaten Mindestlaufzeit, Einrichtung inklusive. Den Server mietet die Praxis bei netcup, ab 3,69 € im Monat inkl. MwSt. Wir arbeiten nur für Unternehmer. Wir sichern den Tresor nur mit dem Backup-Paket für 7,99 € im Monat inkl. MwSt., ohne Paket exportiert die Praxis ihn selbst. Unterstützung im Alltag kostet 74,99 € je Stunde inkl. MwSt., wir rechnen je angefangener Viertelstunde ab.

Für Praxen der Physiotherapie gibt es die Seite Passwort-Manager für Physiotherapie. Ihre eigene Praxis besprechen wir am Telefon oder per Video im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten).

Anlaufstellen

Berufsordnung und eHBAIhre Landespsychotherapeutenkammer
Praxisausweis (SMC-B) und MitgliederportalIhre Kassenärztliche Vereinigung
Zertifizierte VideodiensteListe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Quellen: § 203 StGB; BPtK: Muster-Berufsordnung (geändert am 15.11.2025); KBV: Anlage 31b zum BMV-Ä, Videosprechstunde; KV Baden-Württemberg: Anstellung und Jobsharing; KV Baden-Württemberg: Praxisausweis (SMC-B). Stand: 14.10.2026.

Passwortheld: der Firmentresor auf Ihrem eigenen Server

Sie mieten einen kleinen Server bei netcup auf den Namen Ihrer Firma. Wir richten darauf den Tresor ein, halten ihn aktuell und achten darauf, dass er erreichbar bleibt.

Wartung durch Schönfelder EDV

16,99 € pro Monat

inkl. MwSt. · fester Preis, keine Kosten pro Nutzer · 12 Monate Mindestlaufzeit, danach mit einem Monat Frist kündbar · dazu die Servermiete bei netcup ab 3,69 € im Monat

Kostenloses Erstgespräch (15 Minuten)

Nur für Unternehmer. Es gelten die AGB. Preis im Einzelnen

Im Preis sind Einrichtung, Updates und die laufende Prüfung von Erreichbarkeit und Zertifikat. Die tägliche Sicherung gibt es als Zusatzpaket für 7,99 € im Monat inkl. MwSt. Ohne Backup-Paket sichern wir den Tresor nicht. Sie sichern dann selbst, mindestens einmal wöchentlich, außerhalb des Servers. Hilfe im Alltag rechnen wir nach Aufwand ab: 74,99 € je Stunde inkl. MwSt., je angefangener Viertelstunde.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Tresor für eine Einzelpraxis ohne Angestellte?

Für die Ordnung im Alltag reicht in einer Einzelpraxis oft ein guter Passwort-Manager auf dem eigenen Gerät. Der Tresor lohnt sich, sobald jemand vertreten muss: eine Praxisangestellte, eine Kollegin im Jobsharing oder eine Vertretung für den Notfall, die im Ernstfall an die Zugänge der Praxis kommen soll.

Darf die Praxisangestellte die Termine im Videodienst verwalten?

Dafür ist der Zweitzugang gedacht, den Anlage 31b zulässt, ausschließlich für organisatorische Zwecke rund um die Videosprechstunde. Die Sitzung selbst führt die Therapeutin mit ihrem eigenen Konto. Im Tresor liegen die beiden Zugänge in getrennten Sammlungen.

Kann ich den Tresor am privaten Laptop im Homeoffice nutzen?

Ja, über die kostenlosen Bitwarden® Apps für Windows, macOS und Linux, eine Browser-Erweiterung oder die Weboberfläche unter Ihrer eigenen Adresse. Am Tresor gilt die Zwei-Faktor-Pflicht für alle Mitarbeiter, Eigentümer und Administratoren richten den zweiten Faktor selbst ein. Ob private Geräte für Praxisdaten in Frage kommen, entscheiden Sie selbst nach Ihrer Berufsordnung.

Wie gebe ich einer Supervisorin ein Kennwort für eine verschlüsselte Datei weiter?

Über einen sicheren Link aus dem Tresor. Sie schicken das Kennwort verschlüsselt und befristet, getrennt von der E-Mail mit der Datei. Informationen über Patientinnen und Patienten dürfen in der Supervision nach der Muster-Berufsordnung nur anonymisiert verwendet werden. Ist das nicht sicher möglich, nur mit ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht.