Beschäftigte, Pendler und Übernachtungen
Zum 31.12.2025 hatte Meißen laut Statistischem Landesamt 28.863 Einwohner. Arbeitgeber in der Stadt beschäftigten Mitte 2024 13.070 Menschen sozialversicherungspflichtig, 8.536 davon pendelten von außerhalb ein. Von den Beschäftigten, die in der Stadt wohnen, zählt das Landesamt nur 11.048.
Für den Tourismus nennt die Gemeindestatistik des Landesamts 24 geöffnete Beherbergungsbetriebe mit zusammen 1.203 Betten (Stand 31.07.2024). Sie zählten im Jahr 2024 95.637 Ankünfte und 184.281 Übernachtungen. Erfasst sind nur Häuser, die mindestens zehn Gäste gleichzeitig aufnehmen können, so steht es in § 3 des Beherbergungsstatistikgesetzes. Kleinere Ferienwohnungen fehlen in diesen Zahlen, die Gästetaxe ziehen sie trotzdem ein.
Gewerbebetriebe gehören zur IHK Dresden, die den Landkreis Meißen von ihrer Geschäftsstelle in Riesa aus betreut, Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer Dresden. Die Angebote beider Kammern zur IT-Sicherheit stehen auf der Seite für Firmen in Dresden. Meldeweg für Datenpannen und Ansprechstelle der Polizei gibt das Land vor, beides finden Sie unter Firmen in Sachsen.
Gästetaxe: eine Meldung im Monat, auch ohne Gäste
Die Stadt erhebt die Gästetaxe seit 2019. Nach der Gästetaxesatzung, die seit dem 1. April 2025 gilt, sind es 1,50 € je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze kassieren den Betrag bei ihren Gästen und führen ihn bis zum zehnten Werktag des Folgemonats an die Stadt ab.
Dabei melden die Betriebe nur noch die Gesamtzahl der Übernachtungen und die eingezogene Summe, über eine Software, die die Stadtverwaltung bereitstellt. Für einen Monat ohne Gäste schreibt die Satzung eine Null-Meldung vor. In einer Pressemitteilung nennt die Stadt dafür Amt24, das Serviceportal des Freistaats. Daten zu jedem einzelnen Gast per Meldeschein bekommt die Stadt seitdem nicht mehr, und die Gästekarte erhalten die Gäste als QR-Code auf das Handy.
Zwölfmal im Jahr muss sich also jemand anmelden, auch im Januar, wenn das Haus geschlossen hat und die Chefin verreist ist. Kennt nur sie die Anmeldung, bleibt die Meldung liegen.
BundID oder Unternehmenskonto
Seit dem 3. August 2026 lässt der Onlinedienst für die Gäste- und Kurtaxe auf Amt24 nur noch Anmeldungen mit BundID oder Mein Unternehmenskonto zu. Die Leistungsbeschreibung auf Amt24 unterscheidet: Eine Privatperson braucht eine BundID mit Anmeldung über den elektronischen Personalausweis, eine juristische Person ein Mein Unternehmenskonto.
Die BundID gehört nach unserem Rat nicht in den Tresor, weder in eine Sammlung noch in den persönlichen Bereich. Über Kontowiederherstellung und Notfallzugang kämen sonst andere Personen daran. Vermieten Sie als Einzelunternehmer und soll im Urlaub jemand anderes melden, klären Sie mit dem Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, wie es eine Vertretung annimmt. Meldet eine bevollmächtigte Person den Betrieb an, um oder ab, verlangt Amt24 eine Vollmacht.
Eine GmbH oder UG braucht für Mein Unternehmenskonto ein ELSTER-Organisationszertifikat. Nach dem Leitfaden des Unternehmenskontos gibt ein Administrator der Firma einzelne Zertifikate an ausgewählte Mitarbeiter aus. Zu jedem Zertifikat gehört ein eigenes Postfach, und eine Genehmigung landet genau im Postfach der Person, die den Antrag gestellt hat. Will die Firma auch nach dem Weggang einer Mitarbeiterin an deren Postfach kommen, soll der Administrator laut Leitfaden Benutzername, Passwort und eine Kopie jedes Zertifikats aufheben. Diese Kopien legen Sie in eine Sammlung nur für Geschäftsführung und Vertretung. Wie die Zertifikate verteilt werden, beschreibt der Ratgeber ELSTER-Organisationszertifikat für Mitarbeiter.
Was ein Gastgeber im Tresor ablegt
| Zugang | Ablage | Hinweis |
|---|---|---|
| Organisationszertifikat für Amt24 | Sammlung Geschäftsführung | eine Kopie je Zertifikat, Ablaufdatum in der Notiz |
| Monatsmeldung Gästetaxe | Notiz in derselben Sammlung | zehnter Werktag, Null-Meldung, Kontakt der Stadt |
| Hotelsoftware, Buchungsportale, Kartenterminal | Sammlung Rezeption | Daten der Gäste bleiben in der Software |
| BundID, Onlinebanking | nicht im Tresor | eigener Zugang je Person |
Welche Zugänge ein Haus sonst noch hat, bis zur monatlichen Statistikmeldung, steht auf der Seite für Hotels und Pensionen, für kleinere Vermieter unter Ferienwohnungen.
Beispiel: eine Pension, die im Januar schließt
Erfundenes Beispiel: Eine Pension mit neun Zimmern gehört einer GmbH. Die Geschäftsführerin ist im Tresor Eigentümerin der Organisation, ihr Sohn arbeitet als Prokurist mit, eine Rezeptionsleiterin und zwei Teilzeitkräfte teilen sich die Schichten. Von Januar bis Mitte Februar bleibt das Haus zu.
Die GmbH hat zwei Organisationszertifikate, eines für die Chefin und eines für die Rezeptionsleiterin, die im Alltag die Monatsmeldung abgibt. Beide Kopien liegen in der Sammlung Geschäftsführung, dazu die Notiz mit der Frist und dem Vermerk, dass im Januar eine Null-Meldung fällig ist. Außer der Chefin ist niemand Eigentümer oder Administrator, deshalb sieht nur sie diese Sammlung. Die Teilzeitkräfte öffnen am Rezeptionsrechner nur die Sammlung Rezeption.
Den Notfallzugang hat die Chefin ihrem Sohn eingeräumt, der als Prokurist alle Zugänge der Firma nutzen darf. Übernimmt er ihr Konto, hat er danach die Eigentümerrolle und kommt an die Sammlung Geschäftsführung. Muss er im Ernstfall die Gästetaxe überweisen, nutzt er seinen eigenen Bankzugang mit Vollmacht, nicht den Tresor (siehe Onlinebanking für Mitarbeiter). Wie so ein Zugang geplant wird, erklärt Notfallzugriff auf Firmenpasswörter.
Am Tresor gilt Zwei-Faktor-Pflicht für alle Mitarbeiter. Eigentümer und Administratoren richten den zweiten Faktor selbst ein. Hört eine Teilzeitkraft auf, sperrt die Chefin ihr Konto und lässt die Passwörter der Sammlung Rezeption ändern. Ob das für Ihr Haus passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten) am Telefon oder per Video.
Anlaufstellen für Firmen in Meißen
| Datenschutz-Aufsicht für Firmen | Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte |
|---|---|
| Polizei bei Cyberangriffen auf Firmen | Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA Sachsen |
| Einwohner | 28.863 (31.12.2025, Statistisches Landesamt Sachsen) |
| IHK | IHK Dresden, Geschäftsstelle Riesa |
| Handwerkskammer | Handwerkskammer Dresden |
| Gästetaxe | 1,50 € je Person und Aufenthaltstag, Meldung bis zum 10. Werktag des Folgemonats |
| Übernachtungen 2024 | 184.281 in Betrieben ab zehn Gästen |
Passwortheld sitzt in Dresden. Im Raum Dresden kommen wir nach Absprache auch zu Ihnen, abgerechnet nach Aufwand (74,99 € je Stunde inkl. MwSt.). Nötig ist das für die Einrichtung nicht: Sie läuft per Fernwartung, das Erstgespräch am Telefon oder per Video.
Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen, Einwohnerzahlen 2025 nach Gemeinden; Statistisches Landesamt Sachsen, Gemeindestatistik 2025; Stadt Meißen, Gästetaxesatzung; Stadt Meißen, Gästemeldung und Gästekarte nun komplett digital; Amt24, Gäste- und Kurtaxe in Meißen. Stand: 16.10.2026.