349,5 Hausärzte im Planungsbereich der Landeshauptstadt
In der hausärztlichen Bedarfsplanung ist die Landeshauptstadt ein eigener Planungsbereich ohne Umland. Die Fortschreibung Nr. 01/2026 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, am 11.08.2026 von der KV Niedersachsen veröffentlicht, nennt dort eine Gesamtzahl von 349,50 Hausärzten und einen Versorgungsgrad von 115,3 Prozent. Die Zahl ist gewichtet und keine Kopfzahl: Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie zählt eine halbe Zulassung mit 0,5, eine Dreiviertel-Zulassung mit 0,75, angestellte Ärztinnen und Ärzte zählen nach ihrer Arbeitszeit. Wegen Überversorgung bestehen für diesen Bereich Zulassungsbeschränkungen.
Die Bezirksstelle Hannover der Ärztekammer, deren Gebiet über die Region hinausreicht, zählt mehr als 10.000 Mitglieder. Die Zugänge einer Arztpraxis im Allgemeinen beschreibt die Seite Passwort-Manager für Arztpraxen.
KVN und Ärztekammer an der Berliner Allee
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat ihren Sitz in der Berliner Allee 22. Ihre Bezirksstelle für Stadt und Region arbeitet nebenan am Schiffgraben 28. Die Ärztekammer Niedersachsen sitzt in der Berliner Allee 20, ihre Bezirksstelle im selben Gebäude.
Bei Fragen zum Portal hilft die gebührenfreie IT-Servicehotline der KVN unter 0800 5 101025, bei der Telematikinfrastruktur ein Beraterteam unter 0511 380-4333. Mit Fragen zu Antrag und Freigabe des Praxisausweises verweist die KVN an die Ansprechpartner der Bezirksstelle.
KVN-PINCard: Exclusiv für die Ärztin, Personal für das Team
Ins KVN-Portal kommt die Praxis auf zwei Wegen. Aus den Praxisräumen geht es über den TI-Konnektor, von jedem anderen Rechner über KV-FlexNet mit der KVN-PINCard. Die Karte zeigt auf Knopfdruck einen Code, den das Portal nach Benutzername und Passwort abfragt. Die Ärztin nutzt die PINCard Exclusiv, ihre Zugangsdaten sind laut KVN persönlich auf sie ausgestellt.
Für MFA gibt es die PINCard Personal mit eigenem Benutzernamen, der auf der Karte aufgedruckt ist. Die Ärztin schaltet den Benutzer im User-Self-Service frei, vergibt ein Kennwort und druckt die Zugangsdaten aus. Welche Online-Dienste die MFA in ihrem Namen nutzen darf, legt jede Ärztin der Praxis für sich fest. Anwendungen mit Honorardaten oder mit Prüfungsrelevanz lassen sich nach der Anleitung der KVN nicht übertragen. Ein vergessenes Kennwort kann die MFA nicht selbst zurücksetzen, das ändert die Ärztin im User-Self-Service.
Was davon in den Tresor gehört
Benutzername und Passwort der Ärztin für das KVN-Portal legen Sie nicht im Tresor ab, auch nicht in ihrem persönlichen Bereich. Wer in der Praxis ein vergessenes Master-Passwort zurücksetzen darf, käme sonst an ihr Konto. Für das Kennwort einer PINCard Personal gilt dasselbe: Die Karte mit ihrem aufgedruckten Benutzernamen gehört einer MFA, und über die Kontowiederherstellung käme auch eine andere Person an ihren persönlichen Bereich. Vergisst die MFA das Kennwort, vergibt die Ärztin im User-Self-Service ein neues. Den Code der Karte erzeugt kein Tresor. Wer sich von zu Hause anmeldet, braucht die Karte selbst oder ein Einmalkennwort der KVN.
Praxisausweis im Kartenterminal, Arztausweis über das Kammerportal
Jede Betriebsstätte braucht einen eigenen Praxisausweis (SMC-B), auch die Nebenbetriebsstätte. Beantragen dürfen ihn laut KVN in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften die zugelassenen Ärzte, im MVZ die ärztliche Leitung. Auf der Karte stehen Name der Praxis, Betriebsstättennummer und Praxisart, und bei der Installation kommt sie versiegelt ins stationäre Kartenterminal. Weil der Ausweis der Praxis zugeordnet ist, kann ein Scan des PIN/PUK-Briefs in einer Sammlung der Praxisleitung liegen. Außer ihr kommt nur heran, wer im Tresor Eigentümer oder Administrator der Organisation ist, deshalb bekommt diese Rollen nur die Leitung und nicht der IT-Dienstleister.
Den elektronischen Arztausweis nennt die KVN eine personenbezogene Chipkarte, die Ärztin signiert damit unter anderem eAU und E-Rezept. Den Antrag startet sie im Mitgliederportal der Ärztekammer, gestellt wird er beim gewählten Vertrauensdiensteanbieter. Seine PINs, der Zugang zum Kammerportal und das Konto beim Anbieter bleiben außerhalb des Tresors.
Beispiel: Hausarztpraxis mit einer einzigen PINCard für alle
Ein erfundener Fall: zwei Hausärztinnen als Berufsausübungsgemeinschaft mit Haupt- und Nebenbetriebsstätte, eine Praxismanagerin und fünf MFA. Jahrelang lag eine einzige PINCard Personal am Empfang, der Ausdruck mit dem Kennwort daneben. Delegiert hatte nur die ältere Partnerin, für die jüngere meldete sich die Praxismanagerin mit deren eigenem Benutzernamen und Passwort an.
Heute haben die Praxismanagerin und drei MFA eigene Karten, bestellt mit dem Formular der KVN als zusätzliche PINCard Personal. Die beiden MFA, die nur am Empfang arbeiten, bekamen einen Personalaccount ohne Karte, der für den Login aus der Praxis reicht. Beide Ärztinnen haben ihre Dienste selbst delegiert, und die jüngere hat ihr Portalpasswort geändert.
| Sammlung | Inhalt | Wer sie sieht |
|---|---|---|
| Empfang Hauptstelle, Empfang Nebenstelle | Online-Terminvergabe, Praxis-Postfach, Bestellportal für Sprechstundenbedarf | MFA des Standorts, Praxismanagerin |
| Praxisleitung | Scans der PIN/PUK-Briefe beider Praxisausweise | beide Partnerinnen |
| Technik | Router, Verwaltung des Konnektors | beide Partnerinnen, IT-Dienstleister mit eigenem Konto |
Beide Partnerinnen sind Eigentümerinnen der Organisation im Tresor, einen Administrator gibt es nicht. Nur sie kommen deshalb an alle Sammlungen und dürfen Konten wiederherstellen, die Praxismanagerin und der IT-Dienstleister sind einfache Benutzer. Kündigt eine MFA, stellt eine Partnerin deren Benutzer im User-Self-Service auf gesperrt und lässt die Karte über die Hotline sperren. Im Tresor sperrt sie das Konto und ändert die Passwörter der Empfangssammlung. Den Rest erledigt sie nach der Checkliste für ausscheidende Mitarbeiter. Warum eigene Konten besser sind als ein geteiltes, steht im Ratgeber Passwörter im Team teilen.
Aufsicht, Vertrag und Kosten
Die Aufsicht über Praxen führt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, mehr dazu auf der Seite Passwort-Manager in Niedersachsen. Ihre Passwörter können wir nicht lesen, weil die Inhalte des Tresors Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Zum Angebot gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach Ihrem Berufsrecht unterschreiben wir auf Wunsch.
Die Wartung kostet 16,99 € im Monat inkl. MwSt. bei 12 Monaten Mindestlaufzeit, ohne Kosten pro Nutzer. Den Server mieten Sie bei netcup ab 3,69 € im Monat inkl. MwSt. Eine tägliche Sicherung gibt es nur mit dem Backup-Paket für 7,99 € im Monat inkl. MwSt., ohne dieses Paket sichern wir nicht. Hilfe im Alltag rechnen wir nach Aufwand ab, 74,99 € je Stunde inkl. MwSt., je angefangener Viertelstunde. Das Angebot gilt nur für Unternehmer. Ob es zu Ihrer Praxis passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten) am Telefon oder per Video.
Anlaufstellen für Arztpraxen in Hannover
| Datenschutz-Aufsicht für Firmen | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen |
|---|---|
| Polizei bei Cyberangriffen auf Firmen | Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft in Niedersachsen (ZAC) |
| Kassenärztliche Vereinigung | KV Niedersachsen, Berliner Allee 22 |
| KVN in der Stadt | Bezirksstelle Hannover, Schiffgraben 28 |
| Ärztekammer | Ärztekammer Niedersachsen mit Bezirksstelle Hannover, Berliner Allee 20 |
| IT-Servicehotline der KVN | 0800 5 101025 |
| Hausärzte im Planungsbereich Hannover | 349,50 (Fortschreibung 01/2026) |
Passwortheld kommt aus Dresden und arbeitet per Fernwartung. Für Firmen in Hannover heißt das: Niemand muss einen Termin im Büro freihalten, die Einrichtung läuft aus der Ferne, das Erstgespräch am Telefon oder per Video.
Quellen: KV Niedersachsen: KVN-Portal Login, Zugangswege und KVN-PINCard; KV Niedersachsen: Benutzeranleitung KVN-PINCard Exclusiv / Personal (PDF); KV Niedersachsen: Technische Komponenten der Telematikinfrastruktur; Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen: Bedarfsplanung Hausärzte, Fortschreibung 01/2026 (PDF); Ärztekammer Niedersachsen: Bezirksstelle Hannover. Stand: 14.10.2026.