Keller, Weinberg, Vinothek und Versand
Ein Weingut, das seinen Wein selbst verkauft, arbeitet mit Zugängen aus vier Bereichen. Die Behörden wollen Flächen, Ernte und Bestände gemeldet haben, die Kundschaft bestellt im Shop, probiert in der Vinothek und zahlt mit Karte.
- Weinrecht: das Meldeportal Ihres Landes für Weinbaukartei, Erntemeldung und Bestandsmeldung, dazu die Anträge zur Qualitätsweinprüfung.
- Etikett und Verkauf: der Dienst, auf dem Zutaten und Nährwerte hinter dem QR-Code stehen, der Onlineshop, der Zahlungsanbieter, das Kundenkonto beim Paketdienst.
- Vinothek und Ausschank: Kasse, Händlerportal des Kartenterminals, Gäste-WLAN, Tischreservierung.
- Büro: ELSTER, Lohnabrechnung für die Lese, das Antragsportal für die Agrarförderung.
Für Betriebsnummer, PIN und Antragsportal gilt im Weinbau dasselbe wie auf jedem anderen Hof, das steht auf der Seite für die Landwirtschaft. Hier geht es um das, was erst mit Keller und Direktvermarktung dazukommt.
Meldungen im Weinrecht laufen über Landesportale
Welche Meldung online geht, entscheidet das Land. In Rheinland-Pfalz und Bayern sieht das laut den Unterlagen der zuständigen Stellen so aus.
Rheinland-Pfalz: ein WIP-Zugang je Person
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz betreibt das WeinInformationsPortal (WIP). Dort geben Betriebe laut Antrag auf Einrichtung eines Online-Zugangs (Auflage 2025) unter anderem die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur Weinbaukartei ab, melden Traubenernte, Weinerzeugung und Bestände und sehen ihre Anträge zur Qualitätsprüfung. Die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung ist bis zum 15. Januar des Folgejahres fällig. Für die Änderungsmeldung der Rebflächen nannte die Kammer für 2026 den 31. Mai.
Die Kammer verlangt für jede Person, die Zugriff bekommen soll, einen eigenen Antrag, unterschrieben vom Betriebsinhaber und von der berechtigten Person. Im Antrag streicht der Inhaber die Bereiche, die die Person nicht sehen soll, etwa die Stammdaten des Betriebs. Die Zugangsdaten kommen nach der Genehmigung per Post. Die Kellermeisterin braucht also nicht das Kennwort des Chefs, sie bekommt ihren eigenen Zugang. Den legt jede Person in ihrem persönlichen Bereich des Tresors ab, den im Alltag nur sie selbst sieht. Der Zugang gilt bis auf schriftlichen Widerruf. Scheidet jemand aus, schreibt der Inhaber also der Kammer.
Bayern: Bestandsmeldung mit Betriebsnummer und PIN
In Bayern meldet ein Weingut seine Weinbestände online über das Serviceportal iBALIS, angemeldet mit Betriebsnummer und persönlicher PIN. Papier geht weiterhin. Für 2026 galt laut Bayerischer Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau der Stichtag 31. Juli, abgegeben werden musste bis zum 7. August. Eine neue PIN gibt es auf Antrag kostenfrei beim LKV Bayern. Über iBALIS läuft auch der Mehrfachantrag für die Agrarförderung, eine vergessene PIN hält also beides auf.
Für andere Weinbaugebiete fragen Sie bei der Stelle nach, die Ihre Weinbaukartei führt. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.
Das E-Label muss jahrelang erreichbar bleiben
Weine, die seit dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, brauchen ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Bis auf den Brennwert und den Allergenhinweis dürfen diese Angaben hinter einem QR-Code auf dem Etikett stehen. Das Infoblatt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Stand 17.04.2025) stellt dafür Bedingungen: keine eigene Homepage des Abfüllers, sondern eine neutrale Seite ohne Werbung und ohne Links in den Shop, keine Erhebung von Nutzerdaten.
Laut Infoblatt muss das E-Label mindestens so lange verfügbar sein, wie der Wein bei normaler Lagerung voraussichtlich haltbar ist. Nach Erfahrung des Amts sind das für Erste und Große Gewächse, Prädikatsweine ab Auslese, sonstige lagerfähige Weine und Likörweine zehn Jahre, für sonstige Weine fünf, für Perl- und Schaumweine drei. In Rheinland-Pfalz hilft ein Assistent im WIP beim Erstellen der Angaben. Wer die neutrale Seite nicht selbst betreibt, veröffentlicht sie über einen Dienst im Netz und hat dort ein Konto.
Dieses Konto muss also Jahrgänge, Mitarbeiterwechsel und vielleicht einen Generationswechsel überdauern. Legen Sie es auf eine Adresse des Weinguts an, nicht auf das private Postfach der Juniorchefin, und speichern Sie Passwort und Wiederherstellungscodes in der Sammlung für den Verkauf. In die Notiz des Eintrags gehört, welche Jahrgänge auf diesen Dienst verweisen. Wie Sie solche Codes ablegen, beschreibt der Ratgeber Wiederherstellungscodes aufbewahren.
Shop und Zahlungsanbieter mit Hilfe von außen
Pflegt den Weinshop jemand, der nicht zum Betrieb gehört, etwa eine freie Webdesignerin oder eine Agentur, kann diese Person ein eigenes Konto im Tresor bekommen, das nur die Sammlung mit Shop und Paketdienst sieht. Das kostet nichts extra, weil es keine Nutzergrenze gibt. Endet die Zusammenarbeit, sperren Sie ihr Konto und ändern die Passwörter dieser Sammlung.
Beim Zahlungsanbieter bekommen Mitarbeiter am besten eigene Benutzer statt des Inhaber-Logins, wie das beim Geschäftskonto geht, steht im Ratgeber PayPal mit mehreren Nutzern. Was ein Versandhandel sonst an Zugängen hat, vom Marktplatz bis zum Verpackungsregister, beschreibt die Seite für Onlinehändler.
Straußwirtschaft und Vinothek: eine Kasse, die monatelang ruht
Eine Straußwirtschaft darf in Baden-Württemberg laut den Informationen des Landes für die Vollzugsbehörden zum Landesgaststättengesetz (2026) höchstens vier Monate im Jahr öffnen, verteilt auf höchstens zwei Zeitabschnitte. Andere Länder regeln das selbst. Zwischen den Zeiten steht die Kasse im Schrank, und im März weiß niemand mehr die Admin-PIN vom letzten Herbst.
Legen Sie deshalb für Kasse und Kartenterminal Einträge an, bevor Sie die Wirtschaft schließen: Administrator der Kasse, Händlerportal des Terminals, Gäste-WLAN, dazu in der Notiz die Telefonnummer des Kassenhändlers. Was mit PIN und PUK der Sicherheitseinrichtung (TSE) geschieht und warum der Bon dazu in den Safe gehört, erklärt der Ratgeber TSE-PIN und PUK der Kasse.
Sammlungen für ein Weingut
Die Sammlungen folgen den Arbeitsbereichen. Persönliche Zugänge zum Meldeportal, wie die WIP-Zugänge in Rheinland-Pfalz, legt jede Person im persönlichen Bereich ihres Kontos ab, nicht in einer gemeinsamen Sammlung.
| Sammlung | Typische Zugänge | Wer sie sieht |
|---|---|---|
| Keller und Betrieb | Kellerbuch-Software, Steuerung der Kühlung, Labor- und Analyseportal, Router im Keller | Inhaber und Kellermeisterin |
| Verkauf | E-Label-Dienst, Onlineshop, Paketdienst, Zahlungsanbieter, Social-Media-Konten | Inhaber, wer den Shop pflegt, die externe Webdesignerin |
| Vinothek | Kasse, Kartenterminal, Gäste-WLAN, Tischreservierung | Wer in der Vinothek arbeitet, Aushilfen nur lesend |
| Büro | ELSTER, Lohnabrechnung, Antragsportal der Agrarförderung | Inhaber, bei Bedarf das Steuerbüro mit eigenem Konto |
Eigentümer und Administratoren der Organisation sehen zusätzlich alle Sammlungen. Ob jemand eine Sammlung nur lesen oder auch ändern darf, legen Sie je Sammlung fest. Den Vorschlag passen wir bei der Einrichtung an Ihren Betrieb an. Die Bank-PIN aus einer Vollmacht gehört nicht in den Tresor, auch nicht in den persönlichen Bereich: Wer bei Ihnen die Kontowiederherstellung bedienen darf, käme sonst daran.
Lesehelfer und Aushilfen
Wer bei der Lese drei Wochen Trauben schneidet, braucht kein Konto im Tresor. Das WLAN der Unterkunft gibt ihm die Person, die die Lese leitet, und nach der Lese setzt der Betrieb ein neues Passwort. Die Aushilfe, die an Wochenenden in der Vinothek steht, bekommt ein eigenes Konto mit Leserecht für die Sammlung Vinothek, wenn sie die Kasse selbst hochfährt. Wer die Firma ganz verlässt, für den gilt die Checkliste für den Abschied eines Mitarbeiters, im Weinbau einschließlich des Widerrufs beim Meldeportal.
Beispiel: sechs Hektar Steillage und ein Shop
Ein erfundenes Weingut an der Mosel: sechs Hektar, ein Winzerpaar, der Sohn ist nach dem Studium in den Betrieb zurückgekommen und hat den Onlineshop aufgebaut. Die Vinothek öffnet von Ostern bis November an Wochenenden, eine Nachbarin hilft dort aus. Den Shop pflegt eine freie Webdesignerin.
Bisher meldete der Sohn Ernte und Bestände mit den WIP-Daten seines Vaters. Den Dienst für das E-Label hatte er mit seiner Adresse von der Hochschule angelegt. Als diese Adresse abgeschaltet wurde, kam keine Mail zum Zurücksetzen mehr an, obwohl 2.000 Flaschen Riesling Spätlese mit diesem QR-Code schon verkauft waren.
Heute hat der Sohn einen eigenen WIP-Zugang für Erntemeldung und Bestände, den er im persönlichen Bereich seines Kontos ablegt. Das E-Label-Konto läuft auf die Adresse des Weinguts und liegt mit seinen Wiederherstellungscodes in der Sammlung Verkauf, die auch die Webdesignerin mit eigenem Konto öffnet. Die Nachbarin sieht nur die Vinothek, die Sammlung Büro nur die Eltern. Die Winzerin ist im Tresor Eigentümerin der Organisation und hat dem Sohn einen Notfallzugang eingeräumt. Fallen beide Eltern gleichzeitig aus, übernimmt er ihr Konto und kommt so auch an die Sammlung Büro. An das Geschäftskonto kommt er nicht über den Tresor, dafür hat er von der Bank eine eigene Vollmacht mit eigenem Zugang (siehe Onlinebanking für Mitarbeiter). Wie das gedacht ist, steht im Ratgeber Notfallzugriff auf Firmenpasswörter.
Kosten für ein Weingut
Die Wartung kostet 16,99 € im Monat inkl. MwSt., gleich ob vier oder vierzehn Menschen im Tresor arbeiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, die Einrichtung ist enthalten. Den Server mietet Ihr Weingut selbst bei netcup, ab 3,69 € im Monat inkl. MwSt. Das Angebot gilt nur für Unternehmer.
Eine Sicherung des Tresors gibt es mit dem Backup-Paket für 7,99 € im Monat inkl. MwSt. Ohne das Paket sichern wir nicht, Sie exportieren den Tresor dann selbst verschlüsselt. Hilfe im Alltag rechnen wir nach Aufwand ab, 74,99 € je Stunde inkl. MwSt., je angefangener Viertelstunde. Ob der Tresor zu Ihrem Betrieb passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten) am Telefon oder per Video.
Anlaufstellen
| Weinbaukartei Rheinland-Pfalz | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, WeinInformationsPortal (WIP) |
|---|---|
| Weinbaukartei Bayern | Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau |
| Zutaten und Nährwerte | Lebensmittelüberwachung Ihres Landes |
| Agrarförderung | Antragsportal Ihres Landes |
Quellen: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Antrag auf Einrichtung eines Online-Zugangs zum WIP (Auflage 2025); Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Anleitung zur Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung 2026; Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: Abgabe Weinbestandsmeldung 2026; LGL Bayern: Infoblatt Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung bei Weinerzeugnissen (Stand 17.04.2025). Stand: 14.10.2026.