12.190 Kammermitglieder, die meisten Gesellschaften als PartGmbB
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg sitzt am Valentinskamp 88. Am 6. Oktober 2026 gehörten ihr laut eigener Übersicht 12.190 Mitglieder an: 9.499 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 1.517 mit zusätzlicher Zulassung als Syndikus und 633 ausschließlich als Syndikus zugelassene. Dazu kommen 109 Anwälte aus anderen EU-Staaten oder aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation sowie 416 zugelassene Berufsausübungsgesellschaften.
Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesrechtsanwaltskammer diese Gesellschaften aufgeschlüsselt. Von damals 402 waren 281 Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung und 106 Rechtsanwalts-GmbH. Laut derselben Statistik sind 202 Kammermitglieder zugleich Steuerberater und 49 Wirtschaftsprüfer, ohne Gewähr, weil Anwälte einen zweiten Beruf nicht melden müssen. Wer beides ist, braucht Zugänge aus beiden Welten, wie sie auf der Seite für Steuerkanzleien in der Hansestadt stehen.
Welche Zugänge eine Kanzlei teilen kann und welche bei einer Person bleiben, erklärt die Seite Passwort-Manager für Anwälte.
Hanseatisches Oberlandesgericht und beA: was die Kammer betont
Das Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingplatz 2 weist auf seiner Kontaktseite darauf hin, dass Schriftsätze per E-Mail nicht wirksam eingehen. Die Kammer erinnert an die aktive Nutzungspflicht seit dem 1. Januar 2022: Schriftsätze gehen nur noch als elektronisches Dokument über einen sicheren Übermittlungsweg wie das beA an die Gerichte, eine einfache E-Mail reicht nicht.
Auf ihrer Seite zum beA stellt die Kammer klar, dass beA-Karte und PIN keiner weiteren Person zugänglich sein dürfen. Um eine verlorene Karte sperren zu lassen, braucht der Inhaber das Sperrkennwort aus seiner Bestellung oder einen schriftlichen Sperrauftrag. Eine Vertretung muss im Postfach mindestens Posteingänge sehen und gegebenenfalls Empfangsbekenntnisse abgeben dürfen. Diesen Zugang räumt jeder Anwalt seiner Vertretung im beA selbst ein, die Kammer richtet ihn nicht automatisch ein.
Karte und PIN gehören deshalb nicht in den Tresor der Kanzlei, auch nicht in den persönlichen Bereich eines Kontos. Den persönlichen Tresor eines Mitarbeiters können Verantwortliche über die Kontowiederherstellung erreichen, und genau das soll bei diesen Zugangsmitteln nicht möglich sein. Sinnvoll im Tresor ist eine Notiz, wer welche Mitarbeiterkarte hat und welche Vertretung in welchem Postfach welche Rechte bekommt.
Warnung vor Bewerbungen mit Passwort per Anruf
Im Dezember 2025 gab die Kammer einen Hinweis der Polizei Hamburg weiter, die aus mehreren Bundesländern von einer neuen Masche gegen Kanzleien erfahren hatte. Per E-Mail kommt eine Bewerbung mit passwortgeschütztem Anhang, kurz darauf ruft der angebliche Bewerber an und nennt das Passwort, in fehlerfreiem Deutsch. Im Anhang steckt ein Trojaner für den Fernzugriff, den gängige Virenscanner laut Hinweis nicht erkennen. Die Kammer bat darum, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Betroffene Kanzleien sollen sich per E-Mail oder über die Onlinewache der Polizei melden.
Vor so einem Trojaner schützt kein Passwort-Manager: Was auf dem befallenen Rechner entsperrt ist, sieht auch der Angreifer. Nach dem Vorfall muss die Kanzlei aber wissen, welche Passwörter sie ändern muss. Im Tresor erkennen die Verantwortlichen, welche Sammlungen das Konto der betroffenen Person sehen konnte.
Ob daraus eine meldepflichtige Datenpanne wird, prüft die Kanzlei selbst. Zuständige Aufsicht für Kanzleien mit Sitz in der Hansestadt ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sein Vermerk zu Datenpannen nennt dazu ein Beispiel: Leitet jemand eine Phishing-Mail mit Kundendaten an den Verantwortlichen weiter, muss dieser nicht sofort melden, sondern zuerst seine Systeme auf unbefugte Zugriffe prüfen. Kenntnis hat er erst, wenn er einen solchen Zugriff findet. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Beispiel: eine Partnerschaft, in der ein Partner auch Steuerberater ist
Ein erfundener Fall: eine PartGmbB mit drei Partnern für Handels- und Gesellschaftsrecht, einer davon zugleich Steuerberater. Dazu kommen ein angestellter Anwalt, zwei Fachangestellte und ein externer IT-Dienstleister. An einem Freitag öffnet eine Fachangestellte eine Bewerbung, nachdem der Anrufer ihr das Passwort genannt hat. Der IT-Dienstleister nimmt den Rechner vom Netz.
Weil die Kanzlei die Zugänge zuvor geordnet hat, ist die Liste schnell klar. Die Fachangestellte sah die Sammlung „Sekretariat“ mit Telefonanlage, Paketdienst, gemeinsamem Postfach und dem Konto der juristischen Datenbank. Dieses Konto teilt sich das Sekretariat nur, weil die Lizenz mehrere Nutzer erlaubt, bei einer Lizenz je Person hätte jede Fachangestellte einen eigenen Zugang. Ein Partner sperrt ihr Tresor-Konto, bis der Rechner neu aufgesetzt ist. Noch am Nachmittag ändert er die Passwörter dieser Sammlung und trägt sie neu ein, sodass alle Berechtigten weiterarbeiten. Die Kopien der ELSTER-Organisationszertifikate für die Steuerberatung liegen in einer eigenen Sammlung, die der Steuerberater-Partner und eine Mitarbeiterin öffnen. Außer ihnen kommt nur heran, wer im Tresor Eigentümer oder Administrator ist.
Der IT-Dienstleister hat ein eigenes Konto ohne Aufpreis und sieht nur die Sammlung „IT“ mit Router, Firewall und Server. Wie diese Freigaben aussehen, beschreibt der Ratgeber Passwörter im Team teilen. Verlässt jemand die Kanzlei, gilt die Checkliste, wenn ein Mitarbeiter geht.
Verschwiegenheit und Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Ihre Passwörter können wir nicht lesen, weil die Inhalte des Tresors Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Der Server läuft auf den Namen der Kanzlei bei netcup in Deutschland, wir betreuen ihn per Fernwartung aus Dresden. Zum Angebot gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO unterschreiben wir auf Wunsch. Ob sie zu Ihrer Kanzlei passt, prüfen Sie selbst, dieser Text ist keine Rechtsberatung. Alles Weitere besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten) am Telefon oder per Video.
Anlaufstellen für Anwälte in Hamburg
| Datenschutz-Aufsicht für Firmen | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |
|---|---|
| Polizei bei Cyberangriffen auf Firmen | Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei Hamburg |
| Rechtsanwaltskammer | Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88 |
| Oberlandesgericht | Hanseatisches Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2 |
| Kammermitglieder | 12.190 (06.10.2026) |
| Zugelassene Berufsausübungsgesellschaften | 416 (06.10.2026) |
Ihr Ansprechpartner sitzt in Dresden, der Tresor läuft auf Ihrem eigenen Server bei netcup. Firmen in Hamburg betreuen wir deshalb komplett per Fernwartung, das Erstgespräch läuft am Telefon oder per Video.
Quellen: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg: Mitgliederstand; Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg: beA; Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg: Hinweis zu einem Cybercrime-Phänomen gegen Kanzleien (09.12.2025); Bundesrechtsanwaltskammer: Mitgliederstatistik zum 01.01.2026 (PDF); Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Vermerk zu Data Breaches (PDF). Stand: 14.10.2026.