Wer Domaininhaber ist und wie Sie ihn ändern
Ob die .de-Domain Ihrer Firma gehört, zeigt die Domainabfrage der DENIC unter webwhois.denic.de. Ist eine juristische Person Inhaber, etwa eine GmbH, stehen dort Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers, dazu der Provider, der die Domain verwaltet. Läuft die Domain auf eine natürliche Person, also auf einen Einzelunternehmer oder privat auf den Webdesigner, zeigt die Abfrage nur das Registrierungsdatum und den Provider.
Den Inhaber ändern Sie über den Provider, bei dem die Domain liegt. Nach den Domainbedingungen der DENIC (Stand Januar 2026) kündigt dazu der bisherige Inhaber, und der neue Inhaber erteilt mit Unterlagen, die ihn ausweisen, einen eigenen Domainauftrag. Zieht die Domain gleichzeitig zu einem anderen Provider um, braucht der neue Provider die AuthInfo, ein Passwort für den Providerwechsel. Der Inhaber fordert sie beim bisherigen Provider an, sie gilt 30 Tage und nur für einen Umzug. Die Angaben stammen von denic.de, abgerufen am 14.10.2026.
Drei Zugänge, die eine Website ausmachen
Eine Firmenwebsite hängt an drei getrennten Verträgen oder Konten. Fehlt der Firma einer davon, kann sie die Website nicht mehr selbst ändern oder umziehen.
| Ebene | Was daran hängt | Wer es sein sollte |
|---|---|---|
| Domain | die Adresse, die DNS-Einträge, die E-Mail-Adressen der Firma, der Nachweis gegenüber Diensten wie Microsoft 365, dass die Domain der Firma gehört | Inhaber ist die Firma, das Kundenkonto beim Provider läuft auf die Firma |
| Hosting | Webspace oder Server, Datenbank, Zugang per SFTP, je nach Tarif auch die Postfächer | Vertragspartner ist die Firma, der Webdesigner hat einen eigenen Zugang |
| CMS | Inhalte, Benutzer, Plugins, Formulare | die Firma hat ein eigenes Administratorkonto mit einer Firmenadresse |
Die drei Ebenen hängen voneinander ab. Wer die Domain hält, kann die Website auf einen anderen Server zeigen lassen. Wer das Hosting hat, kommt über Datenbank oder Dateien auch wieder in das CMS. Die WordPress-Dokumentation zum Zurücksetzen von Passwörtern (Stand 27.03.2026) nennt dafür neben dem Link „Passwort vergessen“ die Datenbank, den Zugang per FTP und die Kommandozeile. Welcher Weg geht, hängt laut WordPress davon ab, welchen Zugang Sie noch haben. Ohne Hosting-Zugang bleibt nur der Link, und der schickt die Mail an die Adresse, die im Benutzerkonto steht. Ist das die Adresse des Webdesigners, kommt sie bei ihm an.
Was die DENIC seit der NIS-2-Umsetzung prüft
Das BSI-Gesetz verpflichtet Registries in § 49, genaue und vollständige Registrierungsdaten zu führen, darunter Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Domaininhabers, und dafür Prüfverfahren vorzuhalten. Die DENIC prüft deshalb die Inhaberdaten von .de-Domains auf Vollständigkeit und Plausibilität. Fällt etwas auf, muss der Inhaber seine Daten über seinen Provider bestätigen lassen. Auf ihrer Seite zur Inhaberdatenverifizierung wendet sich die DENIC an Inhaber, die eine E-Mail von ihr bekommen haben, und nennt fünf Tage für die nächsten Schritte.
Werden die Daten nicht bestätigt, entfernt die DENIC die Domain nach eigener Aussage zunächst aus der .de-Zone und löscht sie später. Damit fallen Website und E-Mail unter dieser Domain aus. Steht in den Domaindaten noch die Adresse eines Webdesigners, mit dem Sie seit Jahren nicht mehr arbeiten, kann diese Aufforderung bei ihm landen statt bei Ihnen. Prüfen Sie deshalb in der Domainabfrage, welche E-Mail-Adresse und Telefonnummer hinterlegt sind, und lassen Sie sie über den Provider auf Adressen der Firma ändern. Die Domainbedingungen verlangen ohnehin, dass der Inhaber Änderungen seiner Daten unverzüglich mitteilt.
Die Domain läuft auf den Webdesigner
Domaininhaber ist, wer in den Domaindaten der DENIC steht. Nur dieser Inhaber kann den Providerwechsel beauftragen oder die Domain an einen neuen Inhaber geben. Hat der Webdesigner die Domain damals auf seinen eigenen Namen registriert, braucht die Firma also seine Mitwirkung. Ist er erreichbar, bitten Sie ihn schriftlich um zwei Dinge: den Inhaberwechsel auf die Firma und, falls die Domain zu Ihrem eigenen Provider umziehen soll, die AuthInfo.
Reagiert der bisherige Provider nicht mehr, kann der neue Provider die AuthInfo direkt bei der DENIC anfordern. Die DENIC schickt sie dann per Einschreiben an die Adresse, die in den Domaindaten steht. Liegt die Domain noch auf dem Namen des Webdesigners, geht dieser Brief an ihn und nicht an Sie.
Gibt er die Domain nicht heraus, ist das eine rechtliche Frage, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Die DENIC kennt dafür den Dispute-Eintrag. Ihn bekommt, wer Tatsachen glaubhaft macht, nach denen die Domain ein eigenes Recht verletzen könnte, und erklärt, seine Ansprüche gegen den Inhaber geltend zu machen. Der Eintrag gilt ein Jahr und lässt sich verlängern, solange der Streit läuft. In dieser Zeit kann der Inhaber die Domain nutzen, aber nicht an Dritte übertragen. Für .com und andere Endungen außerhalb von .de gelten die Transferregeln der ICANN und die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Was Sie vom Webdesigner haben sollten, solange er noch für Sie arbeitet
Die Liste unten ist für den Tag gedacht, an dem die Zusammenarbeit noch gut läuft. Fragen Sie in Ruhe ab, was davon auf wen läuft, und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.
- Domain: Inhaber laut Domainabfrage ist die Firma, mit Firmenadresse, Firmen-E-Mail und Telefonnummer der Firma. Dazu der Name des Providers und die Zugangsdaten zum Kundenkonto dort, falls die Domain nicht über den Webdesigner selbst verwaltet wird.
- DNS: eine Liste der Einträge, vor allem für Website und Mailserver, und wer sie ändern kann. Microsoft 365 etwa lässt den Besitz einer Domain über einen TXT-Eintrag bestätigen, den man beim Domain-Anbieter setzt (Microsoft-Anleitung, Stand 08.05.2026). Ohne diesen Zugang kommt die Firma bei solchen Prüfungen nicht weiter.
- Hosting: Name des Anbieters, Vertragsnummer, auf wen der Vertrag läuft, Zugang zur Verwaltungsoberfläche, Zugangsdaten für SFTP und Datenbank.
- CMS: ein eigenes Administratorkonto der Firma, eingetragen mit einer Adresse wie web@ihre-firma.de, die nicht an einer Person hängt. Der Webdesigner arbeitet mit seinem eigenen Benutzer.
- Lizenzen: für kostenpflichtige Themes und Plugins, wer das Kundenkonto beim Hersteller hat und wann die Lizenz ausläuft.
- Sicherung: wo die Website gesichert wird und wie Sie an eine Kopie kommen.
- Postfächer: welche Adressen beim Hoster eingerichtet sind und wer deren Kennwörter verwaltet.
Wie mehrere Mitarbeiter ein Postfach wie info@ ohne geteiltes Kennwort nutzen, beschreibt Gemeinsames Postfach (info@). Das Unternehmensprofil bei Google gehört auf dieselbe Liste und hat eigene Regeln, siehe Google-Unternehmensprofil: Inhaber ändern.
Lücken, nach denen Sie suchen sollten
- Die Domain ist auf die Firma registriert, das Kundenkonto beim Provider aber auf den Webdesigner. Inhaber ist dann zwar die Firma, aber jeder Auftrag an den Provider läuft über ihn.
- Der Hostingvertrag läuft auf den Webdesigner, und die Firma bezahlt ihn über seine Rechnung. Ob und gegen welche Nachweise ein Hoster einen Vertrag auf die Firma überträgt, entscheidet der Hoster.
- Das einzige Administratorkonto im CMS heißt „admin“ und hat die private Adresse des Webdesigners. Der Link „Passwort vergessen“ hilft dann nur ihm.
- Die Zugangsdaten stehen in einer Mail von vor sechs Jahren. Niemand weiß, ob sie noch gelten, und die Mail liegt im Postfach einer Mitarbeiterin, die nicht mehr da ist.
Wechselt die Firma nicht den Webdesigner, sondern den IT-Dienstleister, kommen weitere Zugänge dazu, etwa Firewall, Server und Microsoft 365. Den Ablauf dafür beschreibt IT-Dienstleister wechseln. Wie eine Agentur dieselben Zugänge für ihre Kunden ordnet, steht auf der Seite für Webagenturen.
Beispiel: Sanitätshaus mit Onlineshop
Ein erfundener Fall: Ein Sanitätshaus mit neun Mitarbeitern hat 2017 einen Webdesigner beauftragt, der auch einen kleinen Shop für Bandagen gebaut hat. Als der Webdesigner seinen Betrieb aufgibt, prüft die Inhaberin die Domainabfrage und sieht nur das Registrierungsdatum. Der Grund: Inhaber ist der Webdesigner als Privatperson.
Weil er noch erreichbar ist, klärt sie in zwei Wochen alles. Er kündigt die Domain als Inhaber und gibt ihr die AuthInfo. Ein Provider, bei dem das Sanitätshaus selbst Kunde ist, übernimmt die Domain und schreibt sie im selben Auftrag auf die GmbH um. Den Hostingvertrag schließt sie neu ab, der Webdesigner überträgt die Website dorthin. Im Shop legt sie ein Administratorkonto auf shop@ an und löscht danach seinen Benutzer. Hätte sie gewartet, bis er nicht mehr antwortet, wäre sie trotzdem auf ihn angewiesen gewesen: Die AuthInfo fordert der Inhaber an, und schickt die DENIC sie per Einschreiben, geht sie an die Adresse in den Domaindaten. Welche Zugänge so ein Betrieb sonst noch führt, zeigt die Seite für Sanitätshäuser.
Wo die Zugangsdaten hingehören
Die Zugänge zu Domain, Hosting und CMS-Administrator gehören in eine Sammlung, die die Geschäftsführung und eine Vertretung sehen. In die Notizen des Eintrags für die Domain gehören Provider, Vertragsnummer und das Datum der letzten Prüfung in der Domainabfrage. Arbeitet der Webdesigner weiter für Sie, bekommt er einen eigenen Benutzer im CMS. Braucht er weitere Zugänge, etwa für SFTP, kann er im Tresor ein eigenes Konto bekommen, das nur eine Sammlung „Website“ mit genau diesen Einträgen sieht. Fordert der Provider beim Anmelden einen Bestätigungscode, hilft Bestätigungscodes im Team teilen.
Auch für den gemeinsamen Tresor braucht die Firma den Zugang zur Domain: Bei Passwortheld legt der Kunde bei seinem Domain-Anbieter eine Adresse für den Tresor an, zum Beispiel tresor.ihre-firma.de. Wie Passwörter im Team allgemein geordnet werden, steht unter Passwörter im Team teilen. Verlässt ein Mitarbeiter die Firma, der diese Zugänge kannte, hilft die Checkliste Mitarbeiter verlässt die Firma.
Quellen: DENIC: Domainabfrage (Whois-Service); DENIC: Providerwechsel für .de-Domains; DENIC: Inhaberdatenverifizierung; DENIC-Domainbedingungen (PDF, Fassung Januar 2026); BSI-Gesetz § 49: Pflicht zum Führen einer Datenbank. Stand: 14.10.2026.