Passwortheld

Ratgeber

Passwörter am Arbeitsplatz: weitergeben, herausgeben, was gilt

In den Vorschriften zum Weisungsrecht kommen Passwörter nicht vor. Hier stehen die Vorschriften im Wortlaut, ein Urteil zur Weitergabe von Zugangsdaten und ein Aufbau, bei dem die Frage gar nicht erst entsteht.

Stand: 14.10.2026 · Marcel Schönfelder, Schönfelder EDV

Im Weisungsrecht kommen Passwörter nicht vor

Die beiden Vorschriften zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, § 106 der Gewerbeordnung und § 611a BGB, erwähnen Passwörter nicht. Ob eine Firma von einem Mitarbeiter ein bestimmtes Passwort verlangen kann und was folgt, wenn er sich weigert, beantwortet ein Anwalt für Arbeitsrecht anhand des Einzelfalls. Dieser Text ist keine Rechtsberatung und ordnet nichts rechtlich ein. Er zeigt, was im Gesetz steht, was ein Gericht zur Weitergabe von Zugangsdaten entschieden hat und wie eine Firma ihre Zugänge so einrichtet, dass sie das persönliche Passwort eines Mitarbeiters gar nicht braucht.

Praktisch ist das der wichtigere Teil. Liegen gemeinsame Zugänge in einem Tresor der Firma und hat die Firma für jedes System mit eigenen Benutzern einen Administrator, kommt sie an die dienstlichen Daten dieser Systeme, ohne jemanden nach seinem Kennwort zu fragen. Private Konten der Mitarbeiter, etwa das eigene Postfach beim Mailanbieter oder das private Profil in einem sozialen Netzwerk, gehören nicht in diesen Aufbau, und kein Firmenzugang hängt an ihnen.

Was in den Gesetzen steht

Die folgenden Vorschriften haben wir im Wortlaut gelesen, Stand 14.10.2026. Wie Gerichte sie auf Passwörter anwenden, steht dort nicht, und wir ziehen daraus keine eigenen Schlüsse.

VorschriftWas dort steht
§ 611a Abs. 1 BGBDer Arbeitsvertrag verpflichtet zu weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen.
§ 106 GewODer Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts festlegen. Das gilt auch für die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb.
§ 202a StGBStrafbar ist, wer sich oder einem anderen unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, und dabei die Zugangssicherung überwindet.
§ 202c StGBStrafbar ist, wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er unter anderem Passwörter, die den Zugang zu Daten ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt oder sonst zugänglich macht.

Zur Frage, ob das Weitergeben eines Passworts strafbar ist: § 202c StGB nennt Passwörter ausdrücklich. Der Wortlaut knüpft das Überlassen eines Passworts an die Vorbereitung einer Straftat nach § 202a oder § 202b. Ob ein bestimmter Fall darunter fällt, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht, nicht ein Ratgeber.

Ein Urteil zur Weitergabe von Zugangsdaten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 27.12.2024 unter dem Aktenzeichen 19 O 556/24 über eine kostenpflichtige Fachdatenbank entschieden. Laut Vertrag durfte das beklagte Unternehmen bis zu zehn Nutzer benennen, die bei ihm beschäftigt sind. Die Weitergabe des Passworts an Mitarbeiter oder Dritte ohne Nutzungsberechtigung galt nach dem Vertrag als Missbrauch. Es ließ trotzdem zwei Beschäftigte einer anderen Konzerngesellschaft mit seinen Zugangsdaten arbeiten.

Das Gericht sprach dem Anbieter einen Anspruch auf Unterlassung zu und stellte fest, dass das Unternehmen Schadensersatz schuldet. Es stützte beides auf den Vertrag und auf das Geschäftsgeheimnisgesetz, Ansprüche aus Urheber- und Wettbewerbsrecht wies es ab. Ein Leitsatz lautet: „Passwörter sind vom Begriff der Informationen nach § 2 GeschGehG erfasst.“ In der Berufung hat das Oberlandesgericht Nürnberg (3 U 158/25) am 09.09.2025 in einem Hinweisbeschluss angekündigt, die Berufung zurückzuweisen, und Bedenken zum Umfang des Unterlassungsanspruchs geäußert. Eine spätere Entscheidung in dem Verfahren haben wir nicht selbst gelesen.

Bevor ein Zugang in eine gemeinsame Sammlung kommt, lohnt deshalb ein Blick in den Vertrag mit dem Anbieter: Ist der Zugang für eine Person lizenziert oder für die Firma? Manche Anbieter rechnen nach benannten Nutzern ab, das steht in den Nutzungsbedingungen oder im Lizenzvertrag. Dann ist der saubere Weg ein weiterer Nutzer beim Anbieter und nicht ein geteiltes Kennwort.

Drei Arten von Konten und wer das Passwort kennen muss

Art des KontosBeispielWer das Passwort kennt
Gemeinsamer FirmenzugangKundenkonto beim Großhändler, Router, WebhosterAlle, die ihn für ihre Arbeit brauchen, über die Sammlung im Tresor
Persönlicher Zugang für die ArbeitAnmeldung am PC, eigenes Firmenpostfach, eigener Benutzer in der BuchhaltungNur die Person. Die Firma erreicht die Daten über einen Administrator
Privates KontoPrivate E-Mail, privates Profil in sozialen Netzwerken, private ShoppingkontenNur die Person. Die Firma hat damit nichts zu tun

Schwierig wird es bei Mischformen. Die Facebook-Seite der Firma hängt am privaten Profil der Mitarbeiterin, die sie vor Jahren angelegt hat, oder das Konto beim Paketdienst läuft auf ihre private Mailadresse. Dauerhaft ändert das nur ein Umbau mit einem zweiten Administrator und einer Firmenadresse, sodass das Konto der Firma gehört. Wie das bei der Facebook-Seite geht, beschreibt Facebook-Seite der Firma: Admins festlegen.

Für persönliche Zugänge gibt das BSI eine klare Vorgabe. Im Baustein ORP.4 (PDF, Edition 2023) steht unter ORP.4.A8, dass Passwörter nur den Benutzern persönlich bekannt sein dürfen. Schriftlich festgehalten werden darf ein Passwort nur für eine Hinterlegung im Notfall, und dann muss es sicher aufbewahrt sein. Eine Liste beim Chef mit den Kennwörtern aller Mitarbeiter passt nicht zu dieser Anforderung.

Weitergabe unter Kollegen regeln

Der Satz „Gib mir mal kurz dein Passwort“ fällt etwa dann, wenn der Kollege im Außendienst ist und die Bestellung heute noch raus muss. Verbieten allein hilft wenig, wenn es keinen anderen Weg gibt. Die Firma sollte den anderen Weg zuerst schaffen und erst danach die Regel aufschreiben.

  • Gemeinsame Zugänge in eine Sammlung. Wer das Großhändlerportal braucht, holt den Zugang aus dem Tresor und fragt niemanden. Wie Sammlungen aufgebaut werden, steht unter Passwörter im Team teilen.
  • Codes für das ganze Team beim Eintrag. Hängt der Bestätigungscode am Handy des Kollegen, wird trotzdem telefoniert. Wie Codes in den Tresor kommen, erklärt Bestätigungscodes im Team teilen.
  • Vertretung mit eigenen Rechten. Für Urlaub und Krankheit bekommt die Vertretung eine Freigabe für die Zeit der Abwesenheit, das persönliche Kennwort bleibt bei seinem Besitzer. Den Ablauf beschreibt Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
  • Die Regel schriftlich. Ein Satz in der Passwortrichtlinie genügt: Persönliche Passwörter gibt niemand weiter, auch nicht an Vorgesetzte, und wer es doch getan hat, ändert das Passwort danach. Ein Muster steht unter Passwortrichtlinie im Unternehmen.

Ob eine solche Regel als Weisung gilt, ob ein Betriebsrat mitzureden hat und welche Folgen ein Verstoß haben darf, klären Sie mit Ihrem Anwalt.

Wenn nur eine Person das Kennwort kennt

Die Frage nach der Herausgabe stellt sich dort, wo die Firma keinen eigenen Weg ins System hat. Ein Mitarbeiter hat das Kundenkonto beim Domain-Anbieter angelegt, das Administratorkennwort der Warenwirtschaft gesetzt oder ist der einzige Administrator in Microsoft 365. Fällt er aus oder geht im Streit, steht die Firma vor ihrer eigenen Tür.

  1. Systeme mit eigenen Benutzern: Die Firma braucht dort mindestens zwei Administratoren, einer davon die Geschäftsführung oder eine Vertrauensperson. Für Microsoft 365 zeigt das die Seite Microsoft 365: Admin und Notfallkonto.
  2. Systeme mit nur einer Anmeldung: Der Zugang liegt in einer Sammlung, die mindestens zwei Personen sehen.
  3. Die Rücksetzwege prüfen: Auf welche Mailadresse und welche Rufnummer laufen „Passwort vergessen“ und der zweite Faktor? Beides gehört der Firma.
  4. Für den Ausfall der Geschäftsführung: einen Notfallzugang einrichten, siehe Notfallzugriff auf Firmenpasswörter.

Ein erfundenes Beispiel: Ein Getränkefachgroßhandel mit vierzehn Leuten plant seine Touren in einer Software, deren Administratorkennwort nur der Disponent kennt. Er ist sechs Wochen krank, die Inhaberin ruft ihn an und bittet um das Kennwort. Er gibt es ihr am Telefon, fühlt sich aber bedrängt, und das Verhältnis ist danach belastet. Hätte die Inhaberin seit der Einführung einen eigenen Administrator in der Software gehabt, wäre der Anruf unnötig gewesen. Welche Zugänge in Speditionen und Lagern sonst anfallen, zeigt die Seite für Logistik. Was beim endgültigen Abschied zu tun ist, steht in der Checkliste Mitarbeiter verlässt die Firma.

Was ein Firmentresor an der Frage ändert

Mit einem gemeinsamen Tresor stellt sich die Frage nach der Herausgabe für gemeinsame Zugänge nicht mehr, weil sie der Firma gehören und in ihren Sammlungen liegen. Bei Passwortheld hat jeder Mitarbeiter dort ein eigenes Konto mit eigenem Master-Passwort und eigenem zweiten Faktor, das Master-Passwort muss niemand weitergeben. Alle Mitglieder sind automatisch zur Kontowiederherstellung angemeldet: Vergisst jemand sein Master-Passwort, setzt es ein Verantwortlicher in Ihrer Firma zurück. Wer diese Berechtigung hat, kommt damit allerdings auch an den persönlichen Bereich des Mitarbeiters, deshalb bekommen sie nur wenige Personen, und das Team sollte wissen, wer.

Schönfelder EDV selbst kann die Inhalte nicht lesen, sie sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Wartung kostet 16,99 € im Monat inkl. MwSt. bei 12 Monaten Mindestlaufzeit, ohne Kosten pro Nutzer, dazu die Servermiete bei netcup ab 3,69 € im Monat inkl. MwSt., nur für Unternehmer. Ob das für Ihren Betrieb passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten).

Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Ob Sie ein Passwort verlangen dürfen, ob ein Mitarbeiter es herausgeben muss und was bei privaten Konten gilt, beurteilt ein Anwalt für Arbeitsrecht anhand Ihres Falls. Bei Fragen zum Datenschutz hilft zusätzlich Ihr Datenschutzbeauftragter.

Quellen: § 106 Gewerbeordnung: Weisungsrecht des Arbeitgebers; § 202c Strafgesetzbuch: Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten; LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 27.12.2024, 19 O 556/24 (Bayern.Recht); BSI: IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement (PDF, Edition 2023). Stand: 14.10.2026.

Passwortheld: der Firmentresor auf Ihrem eigenen Server

Sie mieten einen kleinen Server bei netcup auf den Namen Ihrer Firma. Wir richten darauf den Tresor ein, halten ihn aktuell und achten darauf, dass er erreichbar bleibt.

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Im Preis sind Einrichtung, Updates und die laufende Prüfung von Erreichbarkeit und Zertifikat. Die tägliche Sicherung gibt es als Zusatzpaket für 7,99 € im Monat inkl. MwSt. Ohne Backup-Paket sichern wir den Tresor nicht. Sie sichern dann selbst, mindestens einmal wöchentlich, außerhalb des Servers. Hilfe im Alltag rechnen wir nach Aufwand ab: 74,99 € je Stunde inkl. MwSt., je angefangener Viertelstunde.

Häufige Fragen

Was tun, wenn ein Mitarbeiter sein Passwort schon einem Kollegen gesagt hat?

Er ändert es, sobald der Anlass vorbei ist. Das BSI verlangt einen Wechsel, wenn ein Passwort Unbefugten bekannt geworden ist oder der Verdacht besteht. Danach lohnt die Frage, warum der Kollege das Passwort brauchte, und ein Weg, der künftig ohne auskommt.

Sieht die Geschäftsführung im Tresor die Passwörter aller Mitarbeiter?

Ist sie Eigentümerin oder Administratorin der Organisation, sieht sie alle gemeinsamen Sammlungen, sonst nur die, für die sie freigegeben ist. Den persönlichen Bereich eines Mitarbeiters sieht sie nicht. Eine Ausnahme ist die Kontowiederherstellung, für die bei Passwortheld alle Mitglieder angemeldet sind: Wer das Master-Passwort eines Kollegen zurücksetzt, kommt damit in dessen Konto. Wer das darf, sollte offen geregelt und dem Team bekannt sein.

Braucht die Firma das Master-Passwort eines ausgeschiedenen Mitarbeiters?

Nein. Die Zugänge der Firma liegen in den Sammlungen und bleiben dort, wenn der Verantwortliche das Konto sperrt. Ändern sollten Sie trotzdem die Passwörter, die der Mitarbeiter kannte.

Was ist mit Konten, die ein Mitarbeiter für die Firma auf seinen Namen angelegt hat?

Stellen Sie sie auf eine Firmenadresse und einen weiteren Administrator um, solange er mitwirkt. Wem ein solches Konto gehört, wenn er sich weigert, ist eine Rechtsfrage für Ihren Anwalt. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Ist ein Zugang in einer gemeinsamen Sammlung dasselbe wie ein weitergegebenes Passwort?

Für die Lizenz beim Anbieter kann es dasselbe sein, wenn der Zugang nur für eine Person gedacht ist. Prüfen Sie das in den Nutzungsbedingungen. Der Unterschied liegt in der Ordnung: Die Firma legt fest, wer die Sammlung sieht, und kann es jederzeit ändern.